Pflegestufe
Wichtiges zu Pflegestufen und Leistungen
Pflegestufen im Rahmen der Pflegeversicherung
Wenn Angehörige zum Pflegefall werden, steht die nähere Familie zunächst oft nicht nur vor Papierkram. Darüber hinaus äußern sich manchmal auch Unsicherheiten und Zweifel. In Deutschland existieren feste Richtlinien dazu, welche Pflegestufe dem Patienten zusteht. Mit der Pflegestufe ist gleichzeitig die Leistung der Pflegeversicherung verbunden. Hier kann zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen differenziert werden. Welche Art der Pflege in Frage kommt, müssen die Angehörigen schließlich gemeinsam mit dem Patienten entscheiden. In Frage kommt auch die 24 Stunden Pflege im eigenen Zuhause.
Seit der Einführung der Pflegeversicherung lassen sich Erkrankte, die ihren Alltag nicht mehr alleine meistern können, in drei Pflegestufen einteilen. Neben den Pflegestufen 1, 2 und 3 existiert zudem die Stufe 0. Diese wird zwar nicht in das System der Pflegeversicherung direkt eingebunden. Dennoch können Betroffene mit einer finanziellen Unterstützung rechnen.
Pflegestufen im Überblick
Um einer Pflegestufe zugeteilt zu werden, muss der Patient bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese werden nach dem gestellten Antrag bei der Krankenkasse überprüft. Als staatliche Hilfestellung stehen Pflegegeld, Pflegesachleistungen und durch die jüngeren gesetzlichen Verbesserungen auch Kombinationsleistungen zur Verfügung.
Pflegestufe 0
Die Pflegestufe 0 erhalten Personen, die eine Einschränkung ihrer Alltagskompetenz aufweisen. Diese ist jedoch nicht so weitreichend wie bei Patienten, denen die Pflegestufe 1 zusteht. In die Kategorie fallen Menschen, die im Rahmen ihres Alltags Hilfe und Unterstützung benötigen. In den meisten Fällen handelt es sich bei Personen mit Pflegestufe 0 um Demenzkranke. Um die Stufe beantragen zu können, muss eine Pflegebedürftigkeit vorliegen. Der Aufwand darf bei maximal 90 Minuten täglich liegen. 45 Minuten entfallen dabei auf die Grundpflege. Unter Grundpflege werden vor allem die Ernährung, Mobilität und Körperpflege zusammengefasst. Das Pflegegeld bei Stufe 0 liegt bei 123 Euro im Monat. Die unterstützenden Aufgaben können von Angehörigen, aber auch von einer 24 Stunden Pflege erfüllt werden. Wird die Pflege zum Beispiel durch einen Pflegedienst übernommen, stehen dem Patienten monatliche Sachleistungen von 231 Euro zu. Neben der monatlichen Unterstützung werden jährlich 1612 Euro Verhinderungsgeld und 4000 Euro für Anpassungen der Wohnung gezahlt. Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz erlaubt Demenzkranken darüber hinaus ein Betreuungsgeld von 100 Euro, welcher zum Grundbedarf beitragen soll. Bei einem erhöhten Bedarf liegt der Betrag bei 200 Euro monatlich.
Pflegestufe 1
Vorraussetzung für die erste Pflegestufe ist zunächst eine Pflegebedürftigkeit im größeren Ausmaß. Sie wird dahingehend definiert, dass Betroffene täglich mindestens 90 Minuten Unterstützung zur Bewältigung ihres Alltags benötigen. Insgesamt 45 der 90 Minuten entfallen auf die Grundpflege. Dabei müssen mindestens 2 Tätigkeiten der Grundpflege aufgrund der Pflegebedürftigkeit durch die pflegende Person übernommen werden. Darüber hinaus erfolgt mehrmals die Woche eine Hilfestellung in der hauswirtschaftlichen Versorgung des Erkrankten. Hierzu zählt zum Beispiel der Einkauf.
Wird die Pflege durch Verwandte oder eine 24 Stunden Pflege übernommen, stehen dem Patienten monatlich 244 Euro zu. Besteht darüber hinaus eine Demenzerkrankung, erhöht sich der Betrag auf 316 Euro. Bei einem Pflegedienst darf mit einer Pflegesachleistung von 468 Euro beziehungsweise 689 Euro im Falle einer Demenzerkrankung gerechnet werden.
Pflegestufe 2
Für die zweite Pflegestufe muss der Patient eine Schwerpflegebedürftigkeit aufweisen. Diese liegt dann vor, wenn wenigstens dreimal am Tag Hilfe im Rahmen der Grundpflege angefordert werden muss. Darüber hinaus benötigt der Betroffene mehrmals die Woche Unterstützung in der Absolvierung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten. Täglich wird eine durchschnittliche Hilfestellung von 3 Stunden notwendig. Die Grundpflege beansprucht insgesamt 2 Stunden. Das Pflegegeld bei Pflegestufe 2 beträgt 458 Euro. Demenzkranke erhalten 545 Euro im Monat. Wer Pflegesachleistungen beantragt, erhält 1144 Euro beziehungsweise 1298 Euro.
Pflegestufe 3
Patienten mit Pflegestufe 3 sind schwerstpflegebedürftig. Sie benötigen Tag und Nacht Hilfestellung bei der Grundpflege. Darüber hinaus müssen mehrere Male die Woche hauswirtschaftliche Aufgaben durch die pflegende Person übernommen werden. Der tägliche Aufwand liegt bei mindestens 5 Stunden, die Grundpflege bei insgesamt 4 Stunden. Das Pflegegeld beinhaltet eine monatliche Zahlung von 728 Euro. Wird der Patient nicht durch einen Verwandten betreut, sondern zum Beispiel durch Mitarbeiter eines speziellen Unternehmens, zahlt die Versicherung 1612 Euro. Einen weiteren Zuschlag für Demenzkranke gibt es in der dritten Pflegestufe nicht.