Häusliche Pflege Zuschuss
Wobei unterstützen Pflegekassen bei der Betreuung?
Da die Pflegebedürftigen frei entscheiden in welcher „Form“ und von „wem“ Ihre Pflege und Betreuung zu erfolgen hat, können Pflegegeld, Sachleistungen oder Kombileistungen in Anspruch genommen werden.Seit dem 01. Januar 2015 wurden durch das Erste Pflegestärkungsgesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften die Pflegeleistungen angepasst. Durch die Anpassungen ist eine häusliche 24 Stunden Pflege und Betreuung durch liebevolle Betreuungskräfte aus Polen noch günstiger finanzierbar. Wir beraten Sie gerne, damit Sie die Zuschüsse der Pflegekassen für die häusliche Pflege in Anspruch nehmen können.
Pflegegeld
Das Pflegegeld für die häusliche Pflege kann für die Erfüllung von Betreuungsleistungen von Angehörigen, Bekannten, aber auch von 24 Stunden Pflege- und Betreuungskräften in Anspruch genommen werden. Über das von der Pflegekasse ausgezahlte Pflegegeld kann der Pflegebedürftige frei verfügen und beispielsweise für eine Betreuungskraft aus Polen verwenden. Informieren Sie sich über das Thema Pflegegeld.
Geldleistung pro Monat
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Geldleistung pro Monat
–
316 €
545 €
728 €
901 €