Fragen zur 24 Stunden Pflege und Betreuung
Wie lange dauert es von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Anreise der Betreuungskraft?
Nach der Kontaktaufnahme mit Pflegeling dauert es in der Regel bis zur einer Woche, bis die Betreuungskraft gefunden wurde, die zu Ihren individuellen Anforderungen passt und bei Ihnen die Arbeit aufnehmen kann.
Ist die Beschäftigung einer ausländischen Betreuungskraft überhaupt legal?
Die Entsendung von Betreuungskräften basiert auf dem Prinzip der Dienstleistungsfreiheit. Danach dürfen ausländische Unternehmen Ihr fest angestelltes Personal nach Deutschland entsenden und dort Betreuungsleistungen anbieten. Bei dem Modell der Entsendung fungieren Sie als Dienstleistungsempfänger und nicht als Arbeitgeber.
Die Entsendung wird durch die A1-Bescheinigung dokumentiert. Das A1-Formular gibt Auskunft darüber, dass ein festes Anstellungsverhältnis des Betreuungspersonals im Ausland vorliegt, alle Abgaben vom Unternehmen für das Betreuungspersonal abgeführt werden und das Betreuungspersonal im Ausland sozial- und krankenversichert ist.
Fazit: Liegt eine A1-Bescheinigung vor, können Sie sich sicher sein ein legales Verhältnis eingegangen worden zu sein.
Mit wem entsteht das Vertragsverhältnis? Wer stellt die Rechnung an mich aus?
Das Vertragsverhältnis entsteht mit Ihnen und unserem Kooperationspartner, der die Betreuungskräfte nach Deutschland entsendet. Pflegeling ist dabei nur vermittelnd tätig, mit Pflegeling entsteht kein Vertragsverhältnis.
Die Rechnung für die erbrachten Leistungen der Betreuungskraft erhalten Sie monatlich von unserem Kooperationspartner, die an den Kooperationspartner innerhalb des üblichen Zahlungsziels zu entrichten ist.
Wie ist die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist geregelt?
Es entsteht zwischen Ihnen als Kunde und unserem ausländischen Kooperationspartner ein Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit (Dienstleistungsvertrag). Die Laufzeit ist unbefristet. Der Vertrag endet spätestens mit dem Tod der zu pflegenden Person.
Regelmäßig haben unsere Kooperationspartner eine vertraglich geregelte Kündigungsfrist von 14 Tagen. Die Kündigung hat schriftlich an den Kooperationspartner zu erfolgen.
Sprechen die Betreuungskräfte deutsch?
Wir vermitteln ausschließlich Betreuungskräfte mit mindestens der Grundstufe der deutschen Sprache. Betreuungskräfte ohne Kenntnisse der deutschen Sprache vermitteln wir nicht.
Sind die Betreuungskräfte krankenversichert?
Selbstverständlich sind die Betreuungskräfte krankenversichert und können im Notfall einen Arzt aufsuchen. Sollte die Betreuungskraft krankheitsbedingt ausfallen, arrangieren wir für Sie bei Bedarf einen Personalwechsel.
Muss ich der Betreuungskraft eine Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung stellen?
Der Betreuungskraft muss Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung gestellt werden. Bei der Unterkunft sollte es sich um ein möbliertes und verschließbares Zimmer handeln, dass mit einem Fenster ausgestattet ist. Der Betreuungskraft muss der Zugang zur Nutzung von Bad/WC und Küche gestattet werden. Desweiteren müssen Sie für die Verpflegung der Betreuungskraft sorgen.
Kann ich den ambulanten Pflegedienstes durch die Betreuungskraft ersetzen?
Diese Frage kann eindeutig mit einem „Nein“ beantwortet werden! Betreuungskräfte aus anderen Ländern haben nicht die Berechtigung, auch wenn Sie dafür in Ihren Heimatländern ausgebildet wurden, in Deutschland Behandlungspflege auszuführen. Das heißt für Sie konkret: Falls Sie bisher einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch genommen haben, dann sollten Sie es auch weiterhin tun.
Darf die Betreuungskraft auch Aufgaben erledigen, die nicht im Dienstleistungsvertrag geregelt wurden?
Im Dienstleistungsvertrag sind alle von der Betreuungskraft auszuführenden Aufgaben definiert. Da Sie als Kunde gegenüber der Betreuungskraft keine Weisungsbefugnis haben, dürfen Sie nicht vom Dienstleistungsvertrag abweichende Aufgaben erteilen. Nur der Kooperationspartner darf der Betreuungskraft Weisungen geben.
Anpassungen im Aufgabenkatalog der Betreuungskraft sind dennoch problemlos möglich. Nehmen Sie dazu direkt mit uns Kontakt auf und wir veranlassen die Anpassung beim Kooperationspartner für Sie.
Was ist wenn die Betreuungskraft nicht meinen Erwartungen entspricht?
Wenn die Betreuungskraft Ihren Erwartungen nicht entspricht, sorgt Pflegeling schnellstmöglich für einen entsprechenden Ersatz nach Ihren Wünschen. Es fallen für Sie lediglich Fahrtkosten für die Betreuungskraft an.
Wie hoch ist die Vermittlungsprovision?
Wir verlangen im Gegensatz zu vielen anderen Vermittlungsagenturen keine Vermittlungsprovision. Unsere Beratung und die Personalvorschläge sind für sie immer absolut unverbindlich und kostenfrei.
Kosten entstehen Ihnen, wenn Sie sich für eine Betreuungskraft entschieden haben und diese bei Ihnen anreist. Ab diesem Tag stellt unser Kooperationspartner für die Betreuungsleistungen eine Rechnung.
Welche Kosten entstehen für die Betreuungskraft?
Sie zahlen lediglich die monatlichen Betreuungskosten sowie die Fahrtkosten für die Betreuungskraft. Die Betreuungskosten richten sich nach den Erfahrungen und Deutschkenntnissen der jeweiligen Betreuungskraft sowie von dem Gesundheitszustand der zu pflegenden Person. Basierend auf Ihren Anforderungen und Wünschen können wir Ihnen einen Preisrahmen mitteilen, verbindliche Festpreise erhalten Sie mit unseren Personalvorschlägen.
Durch welche Zuschüsse kann ich die Kosten der Betreuungskraft reduzieren?
Die effektiven monatlichen Gesamtkosten lassen sich reduzieren. Nehmen Sie diesbezüglich Kontakt zu Ihrer Kranken-/Pflegekasse auf, um sich zu den folgenden Zuschüssen zu informieren:
- Pflegegeld
- Verhinderungspflegegeld
- Anspruch aus Kurzzeitpflege
Desweiteren können Sie die Gesamtkosten durch die steuerliche Absetzbarkeit der Betreuungsleistungen weiter senken.