Verhinderungspflege
Wichtige Informationen zu den Leistungen
Wird einmal ein Familienmitglied pflegebedürftig und entscheidet sich die Familie die Pflege und Betreuung in Eigenregie privat zu übernehmen, bedeutet das erhebliche Einschränkungen zum bisherigen Leben. Der Tagesablauf muss an die zu pflegende Person angepasst werden und es steht nicht mehr so viel Zeit für eigene Hobbies oder andere Aktivitäten frei. Genau an diesem Punkt setzt die Verhinderungspflege an. Damit sich die private Pflegekraft von der Betreuung erholen kann, gewähren die Kranken- und Pflegekassen das Verhinderungspflegegeld, damit eine Ersatzpflege bezahlt werden kann.
Wann kann Verhinderungspflege beantragt werden?
Ist die private Pflegeperson vereist, erkrankt oder aus sonstigen Gründen verhindert, hat der Pflegebedürftige Anspruch auf Verhinderungspflege. Voraussetzung: Der Pflegebedürftige muss vor Eintritt der Verhinderungspflege im häuslichen Bereich sechs Monate von einer privaten Pflegeperson betreut worden sein. In diesem Fall kann eine Ersatzpflegekraft beauftragt werden und die Kosten dafür werden im Rahmen der Verhinderungspflege erstattet. Um Verhinderungspflege beantragen zu können, muss mindestens Pflegestufe 0 vorliegen, d.h. es muss beim Pflegebedürftigen eine eingeschränkte Alltagskompetenz bestehen. Verhinderungspflege kann nicht beantragt werden, wenn die Pflege ausschließlich über einen Pflegedienst durchgeführt wird, und nicht durch Angehörige.
Wer kann Verhinderungspflege durchführen?
Bei Verhinderung oder Abwesenheit der privaten Pflegeperson kann eine Ersatzpflegekraft die Pflege des Pflegebedürftigen übernehmen. Bei der Pflegekraft muss es sich nicht um eine Fachkracht handeln. Als Ersatzpflegekraft kommen in Betracht:
- Freund, Nachbar, Verwandter oder eine sonstige Person
- Ambulanter Pflegedienst
- Anerkannte vollstationäre Einrichtung
- Vermittlungsagentur, die Betreuungsleistungen in die 24 Stunden Pflege und Betreuung anbietet
Tipp: Empfehlenswert ist die Wahl der Vermittlungsagentur, die Betreuungskräfte im Rahmen der 24 Stunden Pflege und Betreuung anbieten. Das Betreuungskonzept der 24 Stunden Pflege und Betreuung liegt eindeutig in der Rund-um-die-Uhr Verfügbarkeit der 24h Pflegekräfte. Neben der nötigen Grundpflege können auch hauswirtschaftlichen Aufgaben erledigt werden. Da die 24h Betreuungskraft im Haushalt des Pflegebedürftigen wohnt, kann eine umfassende Betreuung gewährleistet werden, sogar Nachts! Und der Pflegebedürftige muss nicht sein gewohntes Umfeld verlassen.