Steuerliche Absetzbarkeit
So sparen Sie
Pflegeling ist auf die 24 Stunden Pflege und Betreuung im eigenen Zuhause spezialisiert und bietet mit dem Betreuungskonzept eine echte Alternative zu einem Alten- oder Pflegeheim. Immer wieder taucht die Frage auf, wie die Kosten für die Betreuungshilfe steuermindern angesetzt werden können. Im Folgenden möchten wir Ihnen beispielhaft darstellen, welchen Vorteil Sie durch die Absetzbarkeit der Betreuungsleistungen der 24 Stunden Pflege und Betreuung haben und wie sich diese auf Ihre effektiven Gesamtkosten auswirkt.
Die steuerliche Absetzbarkeit der Betreuungsleistungen aus der 24 Stunden Pflege und Betreuung richtet sich danach, wer Leistungsempfänger und wer Auftraggeber der Betreuungsleistung ist. Profitieren Sie durch die steuerliche Absetzbarkeit der 24 Stunden Pflege und Betreuung durch osteuropäische Betreuungshilfen.
Rechtsgrundlage: Nach § 35a Abs. 2 EStG dürfen Sie 20% der geleisteten Aufwendungen für Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse in Form von Pflege- und Betreuungsleistungen, jedoch maximal 4.000 € direkt von Ihrer zu zahlenden Steuerlast absetzen. Minuserstattungen sind nicht möglich.
Beispiel: Sie sind pflegebedürftig und beauftragen Pflegeling, Ihnen eine 24 Stunden Betreuungskraft zur Erfüllung von Pflege- und Betreuungsleistungen zu vermitteln. Sie sind also Auftraggeber und zugleich Leistungsempfänger der Betreuung.
Die Betreuungskraft kostet 1.740 € im Monat, demnach 20.880 € im Jahr. Sie sind Rentner und Ihre Jahreseinkommenssteuer beträgt 5.000 €.
Berechnung des Steuervorteils: Da Sie nach der Rechtsvorschrift 20% der geleisteten Aufwendungen für Betreuungsleistungen von der tariflichen Einkommenssteuer absetzen dürfe, führt das zu einer Steuerersparnis von 20.880 € * 20 % = 4.176 € pro Jahr. Aufgrund des Höchstbetrages beträgt Ihr Steuervorteil demnach 4.000 €.
Ergebnis: Durch den Einsatz einer Betreuungskraft wurden aufgrund der steuerlichen Absetzbarkeit Ihre monatlichen Betreuungskosten deutlich reduziert.
Pflegeling darf aus rechtlichen Gründen keine steuerrechtliche Beratungen erbringen. Die hier skizzenhaft dargestellten Ausführungen dienen lediglich zu Orientierungszwecken, da jede Vorteilhaftigkeitsanalyse von Ihren individuellen Gegebenheiten abhängig ist. Aus diesen Gründen bitten wir Sie bei konkreten Fragen den fachlichen Rat bei Ihrem Steuerberater einzuholen.