Rechtlichen Rahmenbedingungen
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Das Betreuungskonzept der 24 Stunden Pflege und Betreuung von Pflegeling basiert auf dem Prinzip des freien Dienstleistungsverkehrs. Danach dürfen ausländische Unternehmen Ihre Dienstleistungen in Deutschland anbieten. Und das legal!
Demnach sind die Betreuungskräfte bei unseren Kooperationspartnern in Polen oder anderen europäischen Ländern fest angestellt. Das im Ausland ansässige Unternehmen schließt mit Ihnen einen Vertrag über die zu erbringenden Betreuungsleistungen ab.
Unsere ausländischen Kooperationspartner entsenden das Betreuungspersonal nach Deutschland, wobei die Entsendung durch die A1-Bescheinigung dokumentiert wird. Das A1-Formular gibt Auskunft darüber, dass ein festes Anstellungsverhältnis des Betreuungspersonals im Ausland vorliegt, alle Steuern von unserem Kooperationspartner für das Betreuungspersonal abgeführt werden und das Betreuungspersonal im Ausland sozial- und krankenversichert ist. Bei diesem Modell der Entsendung ist eine Arbeitserlaubnis nicht erforderlich.
Somit sind alle rechtlichen Rahmenbedingungen bei dem Konzept der 24 Stunden Pflege und Betreuung erfüllt und Sie als Kunde können sich sicher sein, eine gesetzeskonforme Beschäftigung der Betreuungskraft eingegangen zu sein.
Modelle in der 24 Stunden Pflege
Obwohl Pflegeling nur das Modell der Entsendung aufgrund der Legalität anbietet, möchten wir Ihnen an dieser Stelle trotzdem skizzenhaft darstellen, welche Modelle für Sie als Kunde es gibt! Dabei handelt es sich um die folgenden Modelle, um eine Betreuungskraft zu beschäftigen:
Modell 1: "Betreuungskraft selber anstellen"
Das Modell basiert auf dem Grundsatz der Arbeitnehmerfreizügigkeit, wonach Bürger der europäischen Union in Deutschland unter den gleichen Voraussetzungen eine Beschäftigung aufnehmen dürfen wie deutsche Angehörige.
Hinweis: Bei diesem Modell fungieren Sie nicht als Kunde, sondern als Arbeitgeber und sind dazu verpflichtet alle üblichen Abgaben abzuführen sowie allen Pflichten als Arbeitgeber nachzukommen.
Fazit: Legales Modell, um ausländisches Betreuungspersonal anzustellen, ist jedoch mit vielen Pflichten verbunden. Aus unserer Sicht nicht zu empfehlen!
Modell 2: "Selbständige Betreuungskraft "
Das Modell basiert auf dem Grundsatz der Niederlassungsfreiheit, wonach sich jeder Unternehmer innerhalb der europäischen Union unter den gleichen Voraussetzungen niederlassen kann wie deutsche Unternehmer.
Hinweis: Bei diesem Modell werden die Betreuungsleistungen von einer selbständigen Pflegekraft erfüllt, von der Sie Rechnungen erhalten. Gerichtsentscheidungen bestätigen bei diesem Modell die Problematik der Scheinselbstständigkeit, die zu steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen führt.
Fazit: Das Modell ist aus unserer Sicht nicht zu empfehlen, da die Scheinselbständigkeit eine große Gefahr darstellt! Im konkreten Fall muss eine Strafe gezahlt werden und Sie müssen Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.
Modell 3: "Betreuungskraft im Ausland angestellt"
Das Modell basiert auf dem Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit, wonach ein im Ausland ansässiges Unternehmen Ihr fest angestelltes Personal in ein anderes Land der europäischen Union entsenden darf, um dort Ihre Dienstleistungen anzubieten.
Hinweis: Bei diesem Modell der Entsendung besteht ein Arbeitsverhältnis zwischen der Betreuungshilfe und dem im Ausland ansässigen Unternehmen. Die Entsendung wird durch die A1-Bescheinigung dokumentiert. Das A1-Formular gibt Auskunft darüber, dass ein festes Anstellungsverhältnis des Betreuungspersonals im Ausland vorliegt, alle Steuern vom Unternehmen für das Betreuungspersonal abgeführt werden und das Betreuungspersonal im Ausland sozial- und krankenversichert ist.
Fazit: Das Modell ist aus unserer Sicht zu empfehlen, da Sie als Dienstleistungsempfänger und nicht als Arbeitgeber fungieren! Liegt eine A1-Bescheinigung vor, können Sie sich sicher sein, ein legales Verhältnis eingegangen zu sein.
Unsere Empfehlung:
Aus unserer Sicht ist das Modell 3 zu empfehlen, da Sie bei diesem Beschäftigungsverhältnis als Dienstleistungsempfänger auftreten und sich nicht mit den Pflichten eines Arbeitgebers auseinander setzten müssen! Durch die A1-Bescheinigung haben Sie die Sicherheit eines legales Beschäftigungsverhältnisses.